Rente in Thailand

#1 von nimmersatt , 12.11.2011 18:01

 
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RE: Rente in Thailand

#2 von ekuehn , 13.11.2011 16:40

Wenn ich das richtig sehe, bekäme meine Frau im Falle des Falles nur 70 % ihrer Witwenrente, falls sie nach TH ginge.


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RE: Rente in Thailand

#3 von nimmersatt , 15.11.2011 17:48

Das ist korrekt! Außer sie hätte in D noch einen Wohnsitz (Briefkasten)....

 
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RE: Rente in Thailand

#4 von ekuehn , 15.11.2011 19:20

Gute Idee. Mein Sohn könnte dann mein resp. ihr Girokonto verwalten und die Knete monatlich weiterleiten.


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RE: Rente in Thailand

#5 von nimmersatt , 15.11.2011 22:26

So ähnlich hatte ich mir das auch gedacht.....

 
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RE: Rente in Thailand

#6 von thaifreund , 16.11.2011 11:36

Du hast doch aber noch nicht vor am Grashalm zu knabbern!
Gelegentlich müsste sie aber kommen wen dem Lebensbeweis, oder sehe ich das falsch.

 
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RE: Rente in Thailand

#7 von ekuehn , 17.11.2011 16:18

Nee, von Gras halte ich noch nichts.
Mit dem "Lebensbeweis? Ob da die Botschaften im "Boot" wären?


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RE: Rente in Thailand

#8 von thaifreund , 17.11.2011 16:42

Wäre möglich, dass es ausreicht wenn sie sich bei der Borschaft meldet.

 
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RE: Rente in Thailand

#9 von nimmersatt , 17.11.2011 20:55

Denke, wenn Du Deinen Wohnsitz in D hast, dann brauchst Du keine Bescheinigung. Oder muss sich ein Rentner hier jedes Jahr auf dem Amt melden?

 
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RE: Rente in Thailand

#10 von thaifreund , 18.11.2011 09:49

Nein das braucht er nicht.
Ich brauche mich auch nicht jedes Jahr melden.

 
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RE: Rente in Thailand

#11 von ekuehn , 18.11.2011 10:55

Mir fällt dazu noch was ein:
Irgendwo hab ich mal gelesen, wenn man im Besitz der Aufenthaltsgenehmigung ist so verfällt diese, wenn man sich länger als ?? (sechs Monate?) nicht in D aufhält.
Falls das gilt, wären die Überlegungen hinfällig.


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RE: Rente in Thailand

#12 von thaifreund , 18.11.2011 21:28

Nein das gilt nicht mehr. Bei uns war das 2007 noch so, aber das ist inzwischen aufgehoben.
Aber zur Sicherheit beim Ausländeramt immer fragen, denn die bekommen alle Augenblicke neue Vorschriften.
Mir haben die gesagt, sie kennen sich bald selber nicht mehr aus, so oft bekomen sie Änderungen.

 
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RE: Rente in Thailand

#13 von nimmersatt , 20.11.2011 18:34

Nach 3 Jahren bekommt meine Frau eine befristete und nach 4 Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis - sofern sie sich nichts zuschulden kommen läßt.

Bei einer Aufenthaltsgenehmigung (nicht zu verwechseln mi der Niederlassungserlaubnis) ist das mit den 6 Monaten korrekt.


 
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RE: Rente in Thailand

#14 von thaifreund , 20.11.2011 21:05

Bei meiner Frau war das so: sie bekam jeweils für ein Jahr Afenthaltserlaubnis, nach drei Jahren ist ihr die unbefristete Aufenthaltserlaubnis angeboten worden. Wir mussten dafür nur einige Sachen noch beibringen, welche weiss ich aber nicht mehr. Das ist jetzt aber 12 Jahre her und kann wieder geändert worden sein.

 
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RE: Rente in Thailand

#15 von ekuehn , 22.11.2011 11:47

Also meine Frau hat einen "Aufenthaltstitel", der als unbefristete "Niederlassungserlaubnis" deklariert ist.

Was ist jetzt der Unterschied zwischen Aufenthalts- und Niederlassungserlaubnis?


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RE: Rente in Thailand

#16 von thaifreund , 23.11.2011 17:22

Bei der Aufenthaltserlaubnis wird ihr der Aufenthalt nur erlaubt.
Beim Niederlassungsrecht, bekommt sie das Recht sich niederzulassen in Deutschland.
Der Unterschied ist also einerseits die Erlaubnis und beim anderen das Recht. Das ist mehr. In der Praxis dürfte es aber keine grosse Rolle spielen.

 
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RE: Rente in Thailand

#17 von nimmersatt , 23.11.2011 17:53

 
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RE: Rente in Thailand

#18 von nimmersatt , 23.11.2011 17:55

Die Aufenthaltserlaubnis wird nur befristet erteilt. Die Niederlassungserlaubnis berechtigt zum unbefristeten Aufenthalt in der EU.

 
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RE: Rente in Thailand

#19 von ekuehn , 24.11.2011 10:39

Typisch deutscher §§wirrwarr, für nix gut aber vielPapier.


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RE: Rente in Thailand

#20 von nimmersatt , 24.11.2011 21:39

Nun ja, man braucht ja schließlich eine Richtlinie...

 
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