Deutschtest A 1 nicht mit europäischem Recht vereinbar

#1 von thaifreund , 14.05.2012 10:40

Die Vorlage des Deutschtests A 1 verstößt möglichweise gegen europäisches Recht. Bis eine Änderung beschlossen sein wird, kann es allerdings noch einige Zeit dauern.
Der Budesgerichtshof beginnt schon seine Haltung zu ändern und die derzeit gängige Praxis zur Visavergabe zu ändern.

http://www.der-farang.com/?article=2012/09/sprachnachweis

 
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RE: Deutschtest A 1 nicht mit europäischem Recht vereinbar

#2 von ekuehn , 14.05.2012 17:28

Einerseits ist es immer gut, wenn man die Sprache des Landes, in dem man leben will, beherscht.
Andererseits ist es auch nicht richtig, mit zweierlei Maß zu messen.
Wenn ich meine Thaifrau nach D holen will, muß sie (noch) deutsch können um einreisen zu können. Dabei ist es alleine mein Risiko, sie ohne Sprachkenntnisse zu holen.
Wenn ein Türke, Iraner oder was weis ich seine Frau nachkommen läßt, braucht diese Frau m. W. keinen Sprachnachweis und lebt womöglich noch auf Kosten des deutschen Steuerzahlers.
Das paßt nicht.


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RE: Deutschtest A 1 nicht mit europäischem Recht vereinbar

#3 von thaifreund , 15.05.2012 12:12

Das passt freilich nicht, womöglich kassiert sie noch Kindergeld für Kinder die sie gar nicht hat. Wer überprüft das, bei Kindern die in der Türkei leben?
Das ist auch nicht verfassungskonform - Gleichheitsprinzip. Irgendwann müssen sie dieses Gesetz ganz kleinlaut kippen.

 
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RE: Deutschtest A 1 nicht mit europäischem Recht vereinbar

#4 von nimmersatt , 17.05.2012 08:21

Nun ja, was ist schon A1? Da kann man max. einzelne Wörter aber nicht mal einen ganzen deutschen Satz sprechen. Die Prüfung ist relativ einfach, wobei man halt auch 60 % erreichen muss. Es gibt Ladys, die machen diese Prüfung 10 x und mehr....

 
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RE: Deutschtest A 1 nicht mit europäischem Recht vereinbar

#5 von ekuehn , 17.05.2012 10:07

Ist klar, je nach dem wie`s einem liegt.
Aber warum wurde das für Thai`s eingeführt und nicht alle Ausländer?


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RE: Deutschtest A 1 nicht mit europäischem Recht vereinbar

#6 von thaifreund , 17.05.2012 10:44

Für welche aus EU Ländern dürfen sie das sowieso nicht, da gilt Freizügigkeit, Türken haben Sonderrechte wie es scheint.
Das wäre dann mit der Verfassung sowieso nicht zu vereinbaren.


 
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zuletzt bearbeitet 22.05.2012 | Top

RE: Deutschtest A 1 nicht mit europäischem Recht vereinbar

#7 von nimmersatt , 21.05.2012 12:45

Gilt eigentlich für alle Zuwanderer aus Nicht EU Länder. Gibt natürlich ein paar Ausnahmen... (z.B. Familienangehörige von Asylanten...)

 
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